Bürgschaft

Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch eine Dritte/einen Dritten. Sie kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.

Die Bürgin/der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei der Gläubigerin/dem Gläubiger zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin/der Hauptschuldner ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Nur eine schriftliche Bürgschaftsverpflichtung ist gültig.

Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen folgenden Arten von Bürgschaften unterschieden:

Hinweis

Eine übernommene Bürgschaft bedeutet eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Bürgin/des Bürgen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Marktgemeinde Ludweis-Aigen
3762 Ludweis 1 - Telefon: 02847/4100
E-mail: gemeinde@ludweis-aigen.at, Internet: www.ludweis-aigen.at