Unsere Gemeinde hat nach einer Analyse des Wirtschaftsmagazines „Gewinn“ und Kurier die billigsten Bauplätze von ganz Österreich. Die Baugründe sind mit € 4,-- pro m² (ohne Aufschließungsgebühr) in bester und ruhiger Lage sicherlich eine „besondere Gelegenheit“.
Auskünfte erteilt das Gemeindeamt unter 02847/4100
oder e-mail: gemeinde@ludweis-aigen.at
Bauplätze in Ludweis: Franz-Rabl-Siedlung
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Wenn Sie einen Bauplatz besichtigen wollen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Es besteht auch die Möglichkeit die Bauplätze (laut Lageplan) selbst zu besichtigen. Sämtliche Bauplätze sind zur sofortigen Bebauung freigegeben. Zum leichteren Auffinden: Bei der Mechanikerwerkstätte Reiß, Ludweis 21 vorbeifahren. Nach ca. 170 m über die Brücke fahren. Die Bauplätze befinden sich auf der rechten Seite am Südhang. Tel.Nr. 02847/4100 (Gemeindeamt Ludweis)
Kontaktinfo:
Marktgemeinde Ludweis-Aigen
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Bauplätze in Aigen: Siedlung
Neue Baugründe wurden in wunderschöner Lage in Aigen errichtet:
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Wenn Sie einen Bauplatz besichtigen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bauplätze (lt. Lageplan) selbst zu besichtigen. Sämtliche Bauplätze sind zur sofortigen Bebauung freigegeben. Zum leichteren Auffinden: Sie fahren in Richtung Liebenberg, gegenüber der Tischlerei Wistrcil befindet sich das Bauland. Herr Wistrcil ist Bürgermeister unserer Gemeinde und erteilt Ihnen auch gerne nähere Auskünfte. Tel. Nr. 0664/1446104 (Wistrcil Hermann) oder Gemeindeamt Ludweis 02847/4100.
Kontaktinfo:
Marktgemeinde Ludweis-Aigen
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Bauplätze in Ludweis und Aigen. Die Baugründe der Marktgemeinde Ludweis-Aigen kosten Euro 4,-- pro m². Die Aufschließungsabgabe wird aus der Quadratwurzel der Fläche mal 450, mal 1,25 (Bauklasse), errechnet (bei 1.000 m² = Euro 17.800,--) und ist bei erstmaliger Bauführung fällig. Auf die Aufschließung wird eine Gemeindeförderung von einer Pauschale € 8.000,-- für Hauptwohnsitzer auf Ansuchen gewährt.
Auf allen Baugründen besteht ein Bauzwang innerhalb von drei Jahren ab vollständiger Vertragsunterfertigung die Durchführung des Bauvorhabens (Errichtung eines Einfamilienhauses) unter Anschluss aller nach der Niederösterreichischen Bauordnung erforderlichen Unterlagen zu beantragen, innerhalb von fünf Jahren ab vollständiger Vertragsunterfertigung mit dem Bau zu beginnen, sonst hat die Gemeinde ein Bauplatzrückkaufrecht.
Zusätzlich kommen noch die Anschlussgebühren für Abwasser, Wasser & Strom zur Verrechnung. Wenn Sie einen Bauplatz besichtigen wollen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Es besteht auch die Möglichkeit die Bauplätze selbst zu besichtigen laut unten angeführten Lageplänen: