Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens
  • Zuständig


    Marktgemeinde Ludweis-Aigen
    3762 Ludweis 1 - Telefon: 02847/4100
    E-mail: gemeinde@ludweis-aigen.at, Internet: www.ludweis-aigen.at